Ehevertrag – Vorsorge, die Sicherheit schafft.
Ein Ehevertrag ist keine Misstrauenserklärung – er ist eine kluge Vorsorge. Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrags, der Ihre individuelle Lebenssituation abbildet und vor dem Notar Bestand hat.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt. Diese passen nicht für jeden – besonders dann nicht, wenn ein Ehepartner Vermögen oder ein Unternehmen in die Ehe einbringt, ein erhebliches Einkommensgefälle besteht, Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind oder beide Eheleute selbstständig tätig sind.
Was kann im Ehevertrag geregelt werden?
Ein Ehevertrag kann nahezu alle Folgen einer Trennung oder Scheidung regeln: den Ausschluss oder die Modifikation des Zugewinnausgleichs, Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, den Ausschluss oder die Einschränkung des Versorgungsausgleichs sowie Regelungen zur Immobilie oder zum Familienunternehmen.
Grenzen des Ehevertrags
Nicht alles ist vertraglich disponibel: Vereinbarungen zum Kindesunterhalt sind nur begrenzt möglich, und Regelungen, die einen Ehepartner einseitig extrem benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig eingestuft und für unwirksam erklärt werden. Eine anwaltliche Beratung vor Abschluss ist daher unerlässlich.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch nach der Hochzeit oder im Rahmen einer Scheidung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, die einzelne oder alle Scheidungsfolgen einvernehmlich regelt – oft schneller, günstiger und schonender als ein streitiges Verfahren.
Fragen von Mandanten
- Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja – ein Ehevertrag ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam. Wir bereiten den Vertrag rechtlich vor, sodass der Notartermin reibungslos verläuft.
- Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert werden?
Ja, jederzeit – ebenfalls mit notarieller Beurkundung und Einverständnis beider Eheleute.
- Kann man den gesetzlichen Güterstand komplett ausschließen?
Ja. Statt der Zugewinngemeinschaft können die Eheleute Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Jede Option hat steuerliche und rechtliche Konsequenzen, die wir mit Ihnen durchdenken.
- Wann sollte man den Ehevertrag abschließen?
Idealerweise vor der Hochzeit – aber auch während der Ehe ist dies jederzeit möglich. Im Scheidungsfall kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung viele der gleichen Ziele erreichen.
- Kann ein Ehevertrag für unwirksam erklärt werden?
Ja – wenn er sittenwidrig ist oder eine Partei beim Abschluss unter Druck gesetzt wurde. Ein anwaltlich begleiteter, ausgewogener Vertrag ist gerichtsfest.
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