Vorsorgevollmacht

Selbstbestimmt bleiben, auch wenn Sie selbst nicht entscheiden können.

Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmt, wenn es darauf ankommt.

Eine Vorsorgevollmacht sichert Ihre Handlungsfähigkeit, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wir helfen Ihnen, die richtigen Regelungen zu treffen – bevor es zu spät ist.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird ohne Vollmacht ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt – selbst dann, wenn Ehepartner oder Kinder vorhanden sind. Denn Angehörige dürfen ohne ausdrückliche Vollmacht nicht handeln. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet.

Was kann geregelt werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann Gesundheitsangelegenheiten umfassen (Einwilligung in Operationen, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen), Vermögensverwaltung (Bankgeschäfte, Immobilienverkauf), Behördenangelegenheiten sowie Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten. Ergänzend empfiehlt sich eine Patientenverfügung, in der Sie medizinische Maßnahmen vorab festlegen.

Betreuungsverfügung

Falls keine Vollmacht besteht und ein Betreuer gerichtlich bestellt werden muss, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll – und wen ausdrücklich nicht.

Form und Registrierung

Eine Vorsorgevollmacht bedarf in vielen Fällen keiner notariellen Beurkundung, jedoch ist dies bei Grundstücksgeschäften oder Bankgeschäften häufig erforderlich. Die Vollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit sie im Ernstfall schnell auffindbar ist.

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